Auf Anfrage des JKA Bayern hat die Bayerische Staatsregierung bestätigt, dass im Freistaat wieder Ausbildungskurse für Jagdgebrauchshunde stattfinden dürfen. JKA-Präsident Frank Wagner dankt der bayerischen Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber, Gesundheitsministerin Melanie Huml, Staatsminister Joachim Hermann und Staatssekretär Gerhard Eck aus dem Bayerischen Innenministerium, sowie dem jagdpolitischen Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, Alexander Flierl, im Namen des Jagdhundewesens in Bayern für Ihr Engagement in dieser Sache.

Der JGV Bayern freut sich darauf, Sie – im gebührenden Abstand und unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen – wieder in den verschiedenen Ausbildungskursen begrüßen zu dürfen!

Frank Wagner
1. Vorsitzender

(Download Pressemitteilung vom 11.05.2020, 653 KB)

Das ist erlaubt:

Hundeschulen wie auch Kreisgruppen der Jägerschaft, insbesondere des Bayerischen Jagdverbandes, dürfen Hundekurse für die Ausbildung von Jagdhunden und die Vorbereitung der Brauchbarkeitsprüfung anbieten. Dabei sind die Vorgaben der 4. BayIfSMV zu beachten. Demnach ist sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Beteiligten eingehalten werden kann. Es ist ein Schutz- und Hygienekonzept sowie ein Parkplatzkonzept auszuarbeiten, falls Parkplätze zur Verfügung stehen. Auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde sind die entsprechenden Konzepte vorzulegen. Grundsätzlich gilt eine Maskenpflicht, die allerdings bei der direkten Arbeit mit dem Hund, aus Gründen der sachgerechten Ausbildung, entfallen kann (u. a. Mimik des Hundeführers oder der Hundeführerin). Auch deswegen muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen zwingend eingehalten werden.
Damit wird insbesondere die jagdrechtliche Vorgabe sichergestellt, dass für bestimme Jagdarten sowie für die Nachsuche brauchbare Jagdhunde vorhanden sind. Das dient in besonderer Weise auch einer tierschutzgerechten Jagd.

Mehr Informationen unter: wildtierportal.bayern.de/corona